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   BFH, 27.08.1998 - VI B 236/97   

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https://dejure.org/1998,6611
BFH, 27.08.1998 - VI B 236/97 (https://dejure.org/1998,6611)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1998 - VI B 236/97 (https://dejure.org/1998,6611)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1998 - VI B 236/97 (https://dejure.org/1998,6611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Türkische Staatsangehörige - Kindergeld - Anerkennung der Vaterschaft - Beschluß des türkischen Familiengerichts - Wissenschaftliches Gutachen - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    EStG § 63 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 63; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 142 Abs. 1; ; FGO § 114

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VI B 236/97
    Ist aber --ohne abschließende Prüfung-- der Ausgang des Klageverfahrens offen, sind die Erfolgsaussichten der Klage als hinreichend i.S. des § 114 ZPO anzusehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 10).
  • BFH, 08.08.1995 - VII B 61/95

    Beweis des Zugangs eines Steuerbescheides durch die Behörde

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - VI B 236/97
    Die Sache wird an das FG zurückverwiesen (vgl. BFH-Beschluß vom 8. August 1995 VII B 61/95, BFH/NV 1996, 105), damit dieses Feststellungen darüber trifft, ob der Antragstellerin PKH auch nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen --ggf. gegen Ratenzahlungen-- zu gewähren ist.
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Ohne Bedeutung ist es dabei, ob und in welchem Umfang der Berechtigte einen tatsächlichen Beitrag zum Unterhalt des Kindes leistet (BFH 27. August 1998 - VI B 236/97 -).
  • BFH, 28.02.2012 - III B 54/10

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Zurückverweisung wegen

    Dabei ist ausreichend, dass das Kind in einen gemeinsamen Haushalt des Berechtigten und des mit ihm verheirateten Elternteils aufgenommen wird (BFH-Beschluss vom 27. August 1998 VI B 236/97, BFH/NV 1999, 177).
  • FG Münster, 20.07.2010 - 15 K 1327/07

    Aufnahme in den Haushalt der Großeltern

    § 63 EStG ist § 2 BKGG nachgebildet, so dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Umschreibung des Tatbestandsmerkmals der "Haushaltsaufnahme", das im Sozialrecht auch in weiteren gesetzlichen Regelungen Anspruchsvoraussetzung ist, entsprechend herangezogen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 1998 VI B 236/97, BFH/NV 1999, 177).
  • SG Schleswig, 02.05.2005 - S 3 AS 133/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft -

    Haushaltsaufnahme bedeutet in diesem Zusammenhang die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungsverhältnis und Erziehungsverhältnis familienhafter Art (BSG Urteil vom 30.08.2001, B 4 RA 109/00 R, SozR 3-2600 § 48 Nr. 5), wobei es ohne Bedeutung ist, ob und in welchem Umfang der (Kindergeld)Berechtigte einen tatsächlichen Beitrag zum Unterhalt des Kindes leistet (BFH, Beschluss vom 27.08.1998, VI B 236/97 m.w.N. - zit nach JURIS).
  • FG München, 03.02.2016 - 7 K 3320/14

    Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland lebende Stieftochter

    Dabei ist es im Rahmen des § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausreichend, dass das Kind in einen gemeinsamen Haushalt des Berechtigten und des mit ihm verheirateten Elternteils aufgenommen wird (BFH-Beschluss vom 27. August 1998 VI B 236/97, BFH/NV 1999, 177 ).
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